AGBS

§ 1 Geltungsbereich
1) Sämtliche Leistungen von 21Hz Backline erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegen unserer Geschäftsbedingungen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt) haben keine Gültigkeit.

2) Sämtliche von unseren Geschäftsbedingungen und dem sonstigen schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksam. Eine Abbedingung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
1) Unsere Angebote sind stets freibleibend und  werden erst durch eine schriftliche Bestätigung von 21Hz Backline verbindlich.

2) Jeder Vertrag erhält seine Rechtsgültigkeit mit dem Eintreffen des vom Kunden unterzeichneten Duplikates und der Einzahlung des Vorkassenbetrages. (Falls Zahlung vereinbart)

3) Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Lager 21Hz Backline Herne.

§ 3 Zahlung & Vergütung
1) Das Entgelt für gelieferte Ware und erbrachte Dienstleistungen ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu entrichten, wenn nicht auf der Rechnung etwas anderes vereinbart ist.

2) Kommt ein Vertrag nicht zur Durchführung, so ist der Vertragspartner selbst dann zur Zahlung des Entgeldes verpflichtet, wenn er die Nichtdurchführung des Vertrages nicht verschuldet hat. Dies gilt nicht, wenn wir die Nichtdurchführung verschuldet haben.

3) Sollten vom Vertragspartner vertragliche Verpflichtungen – nach vergeblicher Friststellung, sofern eine solche nicht von den Gegebenheiten her unmöglich ist – nicht erfüllt werden, sind wir von unserer Leistungsverpflichtungen frei. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

4) Für jeden Tag, um den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle Tagesmiete, bei einer Pauschalmiete der hieraus pro Tag der Mietdauer sich ergebende Betrag zu entrichten.

§ 4 Lieferung & Leistung
1) Gemietete Gegenstände sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bei uns abzuholen. Der Abholer muss sich bei der Abholung durch einen Personalausweis ausweisen können. Sollte der Abholer nicht der Mieter oder das gesetzliche Organ des Mieters sein, muss er uns eine Vollmacht übergeben. Die Gefahr über die gemieteten Gegenstände geht bei Übergabe in unserem Unternehmen an den Transporteur auf den Vertragspartner über.

2) Die vereinbarte Vertragszeit ist unbedingt einzuhalten, ist dies unmöglich, so ist der Kunde verpflichtet, 21Hz Backline in Kenntnis zu setzen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
1) Gemietete Gegenstände sind Eigentum von 21Hz Backline.

2) Der Kunde darf den Mietgegenstand nur ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Er darf über ihn in keiner Weise verfügen, ihn insbesondere nicht verpfänden oder belasten, ihn auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen.

3) Der Kunde ist verpflichtet den Mietgegenstand vor jeglichen Zugriffen Dritter schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten ( wie z.B. durch Pfändung).

§ 6 Garantie & Gewähleistung
1) Die gelieferte Ware ist vom Kunden nach Erhalt unverzüglich auf Mängel, Beschaffenheit zugesicherter Eigenschaften und Mengenabweichungen zu untersuchen, Mängelrügen für offensichtliche Mängel sind 21Hz Backline binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen.

2) 21Hz Backline hat bei berechtigten Mängelrügen die Wahl, Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen von Nachbesserungsversuchen von 21Hz Backline, hat der Kunde das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen oder den Kauf-/ Mietpreis zu mindern.

3) Weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Mängel von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der vereinbarten anteiligen Miete.

4) Bei unsachgemäß vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden erlischt die Gewährleistung.

5) Der Vertragspartner hat den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Jegliche Eingriffe an dem Mietgegenstand sind untersagt.

6) Für ein etwaiges Nichtfunktionieren der Mietgegenstände nach einer Koppelung mit nicht von uns gestellten Geräten seitens des Kunden haften wir unter keinen Umständen. Daraus resultierende Mängel sind uns umgehend anzuzeigen.

§ 7 Gefahrenübergang
1) Mit dem Tage der zur Verfügungsstellung der Mietsache geht bis zur Rücknahme durch 21Hz Backline die Gefahr auf den Benutzer über, der auch für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache vom Tage der Zurverfügungstellung an bis zur Rücknahme haftet.

2) Alle notwendigen Reparaturen während der Mietzeit gehen, soweit sie nicht auf der normalen Abnutzung beruhen, zu Lasten des Kunden, der verpflichtet ist, 21Hz Backline von allen auftretenden Schäden unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten.

3)Der Kunde ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der Nutzungszeit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen. Abhandengekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl von 21Hz Backline entweder vom Kunden auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Benutzer in Rechnung gestellt.

§ 8 Dienstleistungsbereich
1) 21Hz Backline stellt dem Kunden auf Wunsch für die Bedienung der technischen Anlagen Personal zur Verfügung, das die Anlagen insbesondere bezüglich Art und Lautstärke der Musik nach Anweisung des Kunden bedient. Zwischen den Parteien wird ausdrücklich vereinbart, dass es dem Kunden obliegt, für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere der §§ 9 und 10 des Landesemissionsschutzgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen Sorge zu tragen. Andere Absprachen können zusätzlich vereinbart werden.

2) Anfallende GEMA-Vergütungen gehen zu Lasten des Kunden.

3) Eventuell erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände stehen, sind vom Kunden verpflichtend auf seine Kosten einzuholen. Diese sind 21Hz Backline auf Verlangen vorzuzeigen, sofern 21Hz Backline die Montage der Mietgegenstände übernimmt. 21Hz Backline haftet grundsätzlich nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.

4) Der Kunde ist verpflichtet den Zugang zum Veranstaltungsort zeitlich entsprechend vor Veranstaltungsbeginn zu gewährleisten. Andernfalls kann 21Hz Backline den pünktlichen Beginn der Veranstaltung nicht garantieren und haftet dem Kunden nicht für eintretende Verzögerungen.

5) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass vom Beginn des Aufbaus der technischen Anlagen und dem Veranstaltungsbeginn diese beaufsichtigt sind und Manipulationen nicht vorgenommen werden können. Eventuell anfallende Kosten für Wachpersonal übernimmt der Kunde.

6) Sollten durch etwaige Störungen oder durch den Ausfall der Geräte Schäden entstehen, so übernimmt 21Hz Backline ausdrücklich keine Haftung.

7) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein entsprechend VDE (Verein Deutscher Elektroingenieure) gerechter Stromanschluss zur Verfügung steht und übernimmt hierfür ggf. anfallende Kosten. Für Schäden an den technischen Geräten infolge von Stromausfall, -unterbrechungen oder schwankungen hat der Kunde einzustehen.

8) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Miete von Gegenständen alle während der Mietzeit auftretenden Schäden oder den Verlust der Gegenstände anzuzeigen. Beschädigungen, welche bei Weitergebrauch Reparaturen erfordern, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für erhebliche Wertminderungen der Geräte, die durch den Kunden innerhalb des Vermietzeitraums entstanden sind. Bei Verlust des Mietgegenstandes wird der Neupreis des Mietgegenstandes in Rechnung gestellt.

9) Bei schriftlicher Stornierung eines schriftlich bestätigten Auftrags durch den Kunden wird eine, wie folgt gestaffelte, Ausfallentschädigung in Rechnung gestellt:
a) bis zu 6 Wochen vor der Veranstaltung – 30%,
b) bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung – 50%,
c) bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung – 100%.
Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei 21Hz Backline maßgeblich.

10) Ein Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt auch für die vereinbarten Zusatzleistungen. Ein wichtiger Grund liegt zugunsten von 21Hz Backline vor, wenn

a) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse auf Seiten des Kunden wesentlich verschlechtert haben, z. B. wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außer gerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird oder wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen;
b) der Kunde im Falle eines nach Zeitabschnitten bemessenen und zu zahlenden Mietzinses mit der Zahlung des Mietzinses für zwei aufeinander folgende Termine oder mit einem Gesamtbetrag in Höhe des für zwei Termine zu entrichtenden Mietzins in Verzug gerät;
c) der Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht.

14) Im Falle vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Verhaltens ist 21Hz Backline berechtigt, den Mietpreis der Mietgegenstände für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Dienstleistungsbereich
1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser unserer Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einvernehmliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen, in Grenzen des AGB Gesetzes, soweit diese Geltung haben sollte, soweit wie möglich entspricht.

2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bochum / NRW.